WILLKOMMEN BEI DER BITC SACHSEN GMBH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schulungen der Firma BITC Sachsen GmbH, Stand: 06.01.2020

1. Geltungsbereich & Veranstalter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung der Ausbildung durch die BITC Sachsen GmbH.

2. Anmeldung

Anmeldungen müssen spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Diese können schriftlich, per Fax oder per E-Mail vorgenommen werden. Eine frühzeitige Anmeldung liegt im Interesse des Teilnehmers. Anmeldungen gelten nach Bestätigung per Post, Fax oder E-Mail als verbindlich. Mit seiner Anmeldung erkennt die/der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an. Inhalt, Dauer und Kostender jeweiligen Schulungsveranstaltung ergeben sich aus dem Angebot/Auftragsbestätigung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für eine erfolgreiche Teilnahme an den Schulungen, Grundvoraussetzungen bei den Schulungsteilnehmern vorliegen müssen. Diese notwendigen Grundvoraussetzungen werden dem Kunden bei Auftragserteilung mitgeteilt.

3. Rücktritt & Kündigung

Die Anmeldung zu einem Lehrgang/Schulung ist verbindlich. Erfolgt der Rücktritt bis 31 Kalendertage vor Lehrgangs-/Schulungsbeginn werden 50% der Schulungsgebühr, inkl. Fahrt- und Hotelkosten fällig, ab 30 Kalendertagen 80% und ab 20 Kalendertagen ist das volle Entgelt, laut Auftragsbestätigung, zu entrichten.

4. Preise & Zahlungsbedingungen

Die Schulungsgebühr, inkl. Fahrt- und Hotelkosten ist mit Erhalt der Rechnung, spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin, fällig. Bei Zahlungsverzug, ab dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin, berechnen wir laut § 288 Abs. 5 BGB Mahn- und Verzugskosten in Höhe von 40,00 Euro. Die Rechnungsstellung erfolgt 1 Woche vor Schulungsbeginn, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung vermerkt ist.

Die Rechnungsstellung erfolgt im PDF-Format an die bei der Anmeldung angegebene Rechnungsadresse. Diese wird per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Mailadresse des Kunden gesandt.

Wir behalten uns vor, für eine nachträgliche Rechnungsänderung aufgrund fehlender oder falscher Angaben der Rechnungsadresse eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro zu erheben.

Eine Nichtteilnahme oder nur zeitweise Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.

Die Ausstellung der Schulungszertifikate erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.

5. Absage von Lehrgangs-/Ausbildungsveranstaltungen

Die BITC Sachsen GmbH hat das Recht, wegen höherer Gewalt, Verhinderung bzw. Erkrankung des Dozenten oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse (Pandemien etc…) die Veranstaltung abzusagen. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Schulung durch einen Ersatzdozenten. Die ausgefallene Schulung wird in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ersatz von Kosten, Aufwendungen, Schäden oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Kunden oder Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Ausfall von Schulungen entstehen, können nicht verlangt werden.

Eventuell bereits gezahlte Gebühren werden voll erstattet.

6. Haftung

Die BITC Sachsen GmbH haftet nicht für Schäden welche im Zusammenhang des Lehrganges/Schulung entstehen können, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Beauftragten beruhen.

7. Datenschutz

Die Teilnehmenden erteilen mit ihrer Anmeldung der BITC Sachsen GmbH die Erlaubnis, ihre personenbezogenen Daten zu speichern und für die Durchführung des Lehrgangs/Schulung, sowie der Erstellung der Zertifikate zu nutzen. Jede weitere Nutzung ist ausgeschlossen. Hier gilt auch die allgemeine Datenschutzerklärung der BITC Sachsen GmbH. 

8. Erfüllungsort & Ausstattung

Die Schulungen finden in der Auftragsbestätigung angegebenen Orten/Räumlichkeiten statt. Durch den Auftraggeber werden entsprechende Schulungsräume mit Projektionsfläche oder TV mit entsprechender Verkabelung, sowie ein Flipchart, kostenfrei, zur Verfügung gestellt.

9. Gerichtsstand

Wenn der Teilnehmer bzw. Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des privaten wie öffentlichen-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Dresden vereinbart.

AGB Schulungen BITC Sachsen GmbH
AGB Schulungen der Firma BITC_Stand 06.01.2020_1.pdf (169.39KB)
AGB Schulungen BITC Sachsen GmbH
AGB Schulungen der Firma BITC_Stand 06.01.2020_1.pdf (169.39KB)

 

 

 

 

 
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